Europa
EU Verordnung 1935/2004 – Verordnung über Materialien & Gegenstände mit Lebensmittelkontakt
In Europa ist für Lebensmittelkontaktmaterialien die wichtigste Verordnung die EU VO 1935/2004. Sie stellt eine Rahmenverordnung dar, unter die alle Lebensmittelkontaktmaterialien fallen, egal ob z. B. Plastik, Holz, Keramik oder beschichtete Küchengeräte. Alle Gegenstände bei denen ein Kontakt mit Lebensmitteln vorhersehbar ist, müssen so beschaffen sein, dass die Gesundheit der Verbraucher nicht gefährdet wird. Diese Forderung wird in den einzelnen Ländern häufig in die nationalen Gesetze übernommen und findet sich im deutschen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB) in den Paragraphen 30 und 31 wieder.
EU Verordnung 10/2011 – Verordnung über Materialien & Gegenstände aus Kunststoff mit Lebensmittelkontakt
Für die unterschiedlichen Materialien hat die Europäische Union vorgesehen, spezielle Regelungen zu erlassen. Bisher ist dies in Form einer Positivliste lediglich im Bereich der Kunststoffe mit der Verordnung 10/2011 erfolgt. Für andere Materialien, zu denen auch die Beschichtungen zählen, sind noch spezifische Regelungen zu erlassen. Die rechtliche Komplexität und Herausforderungen nehmen Schicht für Schicht im Materialmix weiter zu; wie z. B. bei Kochgeschirr: Beschichtung, Metall oder Legierung, Plastik, Glas.
BfR LI – Empfehlung für Brat-, Koch- und Backgeräte
Da für Beschichtungen keine europäische Regelung existiert, kann auf die nationale Empfehlung des Deutschen Institutes für Risikobewertung verwiesen werden. Für Beschichtungen ist vor allem die Empfehlung LI relevant. Wird diese Empfehlung eingehalten, so sollte auch die Einhaltung der EU Rahmenverordnung 1935/2004 gegeben sein.
In dieser BfR LI-Empfehlung wird auch auf die Gebrauchstemperaturen von langfristig 230 °C resp. kurzfristig 250 °C hingewiesen. Obwohl die meisten Beschichtungen deutlich höhere Temperaturstabilität zeigen, ist die Gebrauchstemperatur auf die oben erwähnten 250 °C begrenzt.
Dies liegt in der Vorschrift begründet dass die Lebensmitteltauglichkeit bei den gewünschten Gebrauchstemperaturen mit einem sog. Lebensmittelsimulanzie überprüft und bestätigt werden muss. Da keine Lebensmittelsimulanzien verfügbar sind, welche Temperaturen über 250 °C aushalten können, ist eine Prüfung bei höheren als oben genannten Temperaturen nicht möglich. Damit ist klar, dass eine höhere Gebrauchstemperatur nicht angegeben werden kann.
Europarat – Resolution CM/Res (2013)9 Metalle und Legierungen
Seit September 2013 wurde vom Europarat eine Resolution für Metalle und Legierungen im Kontakt mit Lebensmitteln verabschiedet. http://www.edqm.eu/en/Metals-and-alloys-used-in-food-contact-materials-and-articles-1st-Edition-1582.html. Hierin werden Grenzwerte für die Migration verschiedener Metallionen angegeben. Beschichtungen können hier einen unterstützenden Beitrag leisten diese Vorgaben zu erfüllen. Die Einhaltung dieser Grenzwerte hängt vom Herstellungsprozess, den verwendeten Untergrundmaterialien sowie dem gewählten Beschichtungsaufbau ab und kann daher nur am Endprodukt getestet werden. Gerne beraten wir Sie bei der Wahl der richtigen Beschichtung.
Unsere Beschichtungssysteme sind erst nach Verarbeitung für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen. Die Migrationswerte hängen unter anderem von allen eingesetzten Materialien und den Verarbeitungsbedingungen ab und sind daher am fertigen Erzeugnis zu prüfen.
Die Bedingungen für die Migrationsprüfung des Produktes, das an den Verbraucher/Kunden abgegeben werden soll, können von den verwendeten Materialien und dem Verwendungszweck abhängen. Es liegt in der Eigenverantwortung des Herstellers bzw. demjenigen der das Produkt in den Verkehr bringt zu überprüfen, dass das Produkt den Regularien entspricht und somit verkehrsfähig ist.
USA
In den USA fallen die Lebensmittelkontaktmaterialien in den Bereich der FDA (Food and Drug Administration). http://www.accessdata.fda.gov/scripts/cdrh/cfdocs/cfcfr/CFRSearch.cfm
Eine spezielle Zulassung wie in Europa gibt es nicht. Zwar sind für einige technische Anwendungen im Code of Regulation (CFR) teilweise genaue Vorgaben über die zulässigen Rohstoffe gemacht, allerdings sind Haushaltswaren für den privaten Gebrauch davon ausgenommen.