REACH
Mit der Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) wurde das Chemikalienrecht auf europäischer Ebene harmonisiert. Innerhalb von REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) sollen alle Stoffe registriert und bewertet werden. Ggf. sind Zulassungen und Beschränkung von Chemikalien erforderlich.
REACH ist in allen Ländern der EU ein unmittelbar gültiges Recht. Als Unternehmen mit Sitz in der Schweiz fällt die ILAG jedoch nicht direkt unter die Gesetzgebung von REACH. Aber auf Grund unseres hohen Anteils an Im- und Export in und aus EU Ländern ist die Einhaltung von REACH für uns selbstverständlich.
Innerhalb des Registrierung-Evaluierungsprozesses werden Stoffe mit einem besonderen besorgniserregendem Potenzial identifiziert und als SVHC (Substances of Very High Concern) gekennzeichnet. Bereits bekannte Kandidaten für diese Stoffe werden von der ECHA veröffentlicht und die Verwendung sollte möglichst minimiert werden. Die aktuellen SVHC-Kandidaten finden Sie hier.
http://echa.europa.eu/web/guest/candidate-list-table
In der Firma ILAG sind wir bemüht, Substanzen die als SVHC Kandidaten vorgeschlagen sind, weitestgehend zu substituieren. Stoffe der Kanditatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) weisen wir ab einem Anteil von ≥ 0.1% im Sicherheitsdatenblatt aus.