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Gesetze und Vorschriften für Beschichtungstechnologien.

ILAG Einordnung zum PFAS-Nichteinsatz


Worum es bei der ILAG-Einordnung geht

Bei ausgewählten Antihaftbeschichtungen kann ILAG den Verzicht auf den gezielten Einsatz von PFAS in Entwicklung und Formulierung der Beschichtung technologisch einordnen. Grundlage hierfür sind unsere Rohstoffkenntnis, Formulierungsverantwortung und interne Dokumentation.


Was diese Aussage nicht automatisch bedeutet

Eine Aussage zur Beschichtung ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einer Aussage zum gesamten Endprodukt.
Je nach Anwendung können weitere Komponenten, nachgelagerte Prozesse, Verpackungen oder Lieferketteneinflüsse eine Rolle spielen. Deshalb sollte in der Kommunikation klar unterschieden werden zwischen:

- der Beschichtung selbst
- dem beschiteten Bauteil
- dem gesamten vermarkteten Endprodukt


Warum ILAG keine pauschalen Absolutaussagen bevorzugt

Absolute Aussagen wie „PFAS-free“ oder „100% PFAS-free“ wirken einfach, sind in der Praxis jedoch oft zu weitgehend. Sie können so verstanden werden, als sei die vollständige Abwesenheit von PFAS entlang der gesamten Wertschöpfungskette garantiert. Aus diesem Grund bevorzugt ILAG präzisere, technologiebezogene Formulierungen.

Bevorzugte Formulierungen

Für Marketing und Produktkommunikation empfiehlt ILAG – je nach Kontext – insbesondere Formulierungen wie:

  • Beschichtungstechnologie entwickelt ohne den gezielten Einsatz von PFAS

  • Beschichtungsformulierung entwickelt ohne den gezielten Einsatz von PFAS

Formulierung mit erhöhter Vorsicht:

  • Hergestellt ohne PFAS

Molekül als Symbol für PFAS-freie Beschichtungstechnologien.

Unterstützung durch Prüfung und Zertifizierung

Unabhängige Prüfungen können PFAS-bezogene Aussagen unterstützen. Sie ersetzen jedoch nicht die sorgfältige Festlegung, worauf sich eine Aussage bezieht und wie sie im jeweiligen Marktkontext verstanden wird. Insbesondere labelartige oder grafisch hervorgehobene Aussagen sollten gesondert bewertet werden.


Rolle von ILAG und Rolle des Kunden

ILAG stellt technische Informationen, Formulierungsempfehlungen und regulatorische Einordnungshilfen bereit. Die finale Entscheidung über die Verwendung konkreter Claims im Markt liegt jedoch beim jeweiligen Hersteller oder Händler.

Wie sollten PFAS-bezogene Aussagen heute formuliert werden – und
was bedeutet die EU-Richtlinie 2024/825 für Claims und Labels?


Für nähere Informationen oder Auskünfte kontaktieren Sie bitte den Kundenberater Ihrer Region.

Herr Ahmad Ghayad

Agent

Herr Marcel Zosso

Manager International Retail

Herr Frank Jägermann

Technical Sales Manager

Herr Ricardo Pimenta

Agent

Herr Koay Soo Meng

Sales Director

Herr Marcel Zosso

Manager International Retail

Herr Frank Jägermann

Technical Sales Manager

Frau Nicoline Cruse

Technical Sales Manager

Herr Gunnar Maiberg

Sales Director

Frau Tanja Gräzer

Sales Manager

Herr Manish Saxena

Partner

Herr Mike Maguire

Sales Manager

Herr Mike Maguire

Sales Manager

Herr Simone Galeazzi

Sales Manager

Herr Simone Galeazzi

Sales Manager

Herr Marcel Zosso

Manager International Retail

Frau Nicoline Cruse

Technical Sales Manager

Herr Marcel Zosso

Manager International Retail

Frau Nicoline Cruse

Technical Sales Manager

Herr Gunnar Maiberg

Sales Director

Herr Claus Michael Kjær

Agent

Herr Simone Galeazzi

Sales Manager

Herr Marcel Zosso

Manager International Retail

Herr Joan Peris

Head of Sales

Herr Simone Galeazzi

Sales Manager

Herr Tae Hyun Yu

Partner

Herr Roy Lai

Sales Director

Herr Narawut Pungpiboon

Agent

Herr Vit Matyás

Agent

Herr Murat Voigt

Agent

Herr Gunnar Maiberg

Sales Director

Herr Mike Maguire

Sales Manager

Herr Harry Chow

Partner

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