ILAG Einordnung zum PFAS-Nichteinsatz
Worum es bei der ILAG-Einordnung geht
Bei ausgewählten Antihaftbeschichtungen kann ILAG den Verzicht auf den gezielten Einsatz von PFAS in Entwicklung und Formulierung der Beschichtung technologisch einordnen. Grundlage hierfür sind unsere Rohstoffkenntnis, Formulierungsverantwortung und interne Dokumentation.
Was diese Aussage nicht automatisch bedeutet
Eine Aussage zur Beschichtung ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einer Aussage zum gesamten Endprodukt.
Je nach Anwendung können weitere Komponenten, nachgelagerte Prozesse, Verpackungen oder Lieferketteneinflüsse eine Rolle spielen. Deshalb sollte in der Kommunikation klar unterschieden werden zwischen:
- der Beschichtung selbst
- dem beschiteten Bauteil
- dem gesamten vermarkteten Endprodukt
Warum ILAG keine pauschalen Absolutaussagen bevorzugt
Absolute Aussagen wie „PFAS-free“ oder „100% PFAS-free“ wirken einfach, sind in der Praxis jedoch oft zu weitgehend. Sie können so verstanden werden, als sei die vollständige Abwesenheit von PFAS entlang der gesamten Wertschöpfungskette garantiert. Aus diesem Grund bevorzugt ILAG präzisere, technologiebezogene Formulierungen.