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C9-C14-PFCA Regulierung

Hier finden Sie Antworten dazu.

PFAS, PTFE und insbesondere die sogenannten C9-C14-PFCAs sorgen derzeit für viel Aufmerksamkeit.

In den Medien ist of von “PFAS-Verboten” die Rede - was bei Herstellern und Händlern von Koch- und Backgeschirr zu Unsicherheiten führen kann.
Hier beantworten wir die häufigensten Fragen und zeigen, was die Regulierung konkret für ILAG-Beschichtungen bedeutet.

Sind ILAG-Beschichtungen von der C9-C14-Regulierung betroffen?

ILAG setzt C9-C14 PFCAs nicht als Inhaltsstoff ein.
Unsere Beschichtungen sind REACH-konform und erfüllen die vorgeschriebenen EU-Grenzwerte.

Heisst "konform", dass trotzdem etwas enthalten ist?

Die Grenzwerte liegen im Milliardstel-Bereich (ppb). 
Unsere Produkte unterschreiten diese Werte nachweislich. 
Für die Praxis bedeutet das: ILAG-Beschichtungen sind frei von relevanten Mengen.

Betrifft die Regularien PTFE-Beschichtungen?

Ja - PTFE-Beschichtungen fallen grundsätzlich in den Geltungsbereich der Regelungen.
Sie dürfen jedoch weiterhin eingesetzt werden, solange die geltenden Grenzwerte eingehalten werden. ILAG stellt durch kontinuierliche Prüfungen sicher, dass unsere PTFE-Systeme sowie alle von uns eingesetzten PFAS-haltigen Produkte diese Anforderungen vollständig erfüllen.

Inwiefern bieten keramische Beschichtungen eine Alternative?

Keramische Beschichtungen basieren auf einer grundsätzlich anderen Technologie. Aufgrund ihrer chemischen Struktur kommen sie von Grund auf ohne PFAS aus und fallen nicht unter die aktuellen EU-Regelungen. Sie stellen somit eine geeignete Option für Verbraucher dar, die bewusst auf PFAS-haltige Systeme verzichten möchten.

Sind ausser Keramik auch andere Systeme regulatorisch unbedenklich?

Ja - auch unsere PTFE-Systeme sowie alle von uns eingesetzten PFAS-haltigen Produkte sind geprüft und erfüllen die geltenden EU-Vorgaben vollständig.
ILAG überwacht dies fortwhrend, sodass alle unsere Beschichtungssysteme sicher und konform eingesetzt werden können.

Muss ich als In-Verkehr-Bringer etwas nachweisen?

Ja.
Als In-Verkehr-Bringer sind Sie für die Produkte verantwortlich, die Sie in den Handel bringen, daher auch für die Erfüllung aller Vorgaben.

Wir stellen entsprechende Konformitätserklärungen bereit, die Sie gegenüber Ihren Kunden nutzen können.

Besteht die Möglichkeit, dass ein Produkt aufgrund gesetzlicher Vorgaben vom Markt genommen werden muss?

Alle relevanten gesetzlichen Vorgaben werden regelmässig von ILAG überwacht, um sicherzustellen, dass unsere Beschichtungen jederzeit konform sind.
Für Sie als Partner bedeutet das: unsere Produkte bleiben zuverlässig am Markt verfügbar, und Sie müssen nicht befürchten, dass sie aufgrund regulatorischer Änderungen kurzfristig zurückgezogen werden.

Sollten sich gesetzliche Anforderungen in Zukunft ändern, informieren wir unsere Partner frühzeitig und passen unsere Systeme proaktiv an, um den Marktzugang dauerhaft zu sichern.

Nach wie vor unsicher oder doch noch Fragen?

Unser Produktmanagement- und Regulatory-Team steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

Bitte benützen Sie dazu das Kontaktformular am Anfang der Seite.