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Claim-Strategie PFAS und EU-Richtlinie 2024/825

PFAS-bezogene Aussagen stehen zunehmend im Spannungsfeld zwischen Marktanforderung, technischer Nachweisbarkeit und regulatorischer Bewertung. Für Hersteller und Handel wird damit entscheidend, nicht nur ob eine Aussage technisch gemeint ist, sondern auch wie sie im Markt verstanden wird.

 

Warum Claim-Strategie heute wichtiger ist

PFAS-bezogene Aussagen werden von Kunden und Endverbrauchern häufig nicht rein technisch gelesen. Je nach Formulierung oder grafischer Darstellung können sie als Umwelt- oder Nachhaltigkeitsvorteil verstanden werden. In einer solchen Lesart können sie mit den Anforderungen der Empowering Consumers Directive 2024/825 kollidieren. Damit steigt die Relevanz einer präzisen Claim-Strategie – insbesondere überall dort, wo Produkte in verbrauchernahen Kanälen vermarktet werden.


Was die EU-Richtlinie 2024/825 verändert

Mit der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel werden allgemeine Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen strenger begrenzt; bestimmte pauschale Aussagen sind künftig nicht mehr zulässig.

Für die Praxis besonders relevant:

  • allgemeine Umweltclaims ohne klare Spezifizierung sind in dieser Form künftig nicht mehr zulässig

  • Nachhaltigkeitslabels müssen nachvollziehbar und belastbar sein

  • Aussagen zum ganzen Produkt sind besonders sensibel, wenn sie tatsächlich nur einzelne Bestandteile betreffen

Für PFAS-bezogene Kommunikation bedeutet das: Je allgemeiner, plakativer und badge-artiger eine Aussage ist, desto sorgfältiger muss sie geprüft und eingeordnet werden.

Was bei PFAS-bezogenen Aussagen besonders sensibel ist

Pauschale Absolutaussagen
Aussagen wie „PFAS-free“ oder „100% PFAS-free“ wirken eindeutig, sind in der Praxis aber häufig zu weitreichend.

Badge- oder Label-Lösungen
Ein grafisch hervorgehobenes PFAS-Label kann im Markt schnell wie ein eigenständiges Umwelt- oder Vertrauenssiegel wirken.

Aussagen zum gesamten Produkt
Wenn sich eine technische Aussage eigentlich nur auf die Beschichtung bezieht, im Markt aber als Aussage zur gesamten Pfanne, Backform oder zum Gerät gelesen wird, entsteht ein zusätzliches Risiko.

Kombinationen mit Logos oder Produktkennzeichen
Wird ein PFAS-bezogener Claim zusammen mit einem ILAG-Logo oder einer ILAG-Kennzeichnung verwendet, muss klar bleiben, dass sich die Aussage auf die konkret gemeinte Beschichtung bezieht.
Sie sollte nicht ohne weitere Belege als Aussage über das gesamte Produkt oder Gesamtsystem verstanden werden können.

Die von ILAG bevorzugte Kommunikationslogik

ILAG empfiehlt eine technologiebezogene, klar eingegrenzte Kommunikation.

Bevorzugt:

  • Beschichtungstechnologie entwickelt ohne den gezielten Einsatz von PFAS

  • Beschichtungsformulierung entwickelt ohne den gezielten Einsatz von PFAS

Mit Vorsicht:

  • Hergestellt ohne PFAS

Nicht aktiv empfohlen:

  • PFAS-free

  • 100% PFAS-free

  • alleinstehende PFAS-badges oder PFAS-Logos 


Wie ILAG Kunden konkret unterstützt

  • technische Einordnung ausgewählter Beschichtungssysteme

  • Empfehlungen für geeignete Formulierungen

  • Prüf- und Dokumentationsansätze

  • Einordnung regulatorischer Entwicklungen


Was beim Kunden bleibt

Die finale Entscheidung über Claims, Labels und deren konkrete Verwendung im Markt liegt beim jeweiligen Hersteller oder Händler. Gerade in verbrauchernahen Anwendungen empfiehlt sich zusätzlich eine juristische Bewertung des konkreten Kommunikationsmittels.

Praktische Empfehlung

Wer PFAS-bezogene Aussagen weiterhin nutzen möchte, sollte vier Dinge zusammendenken:

  • Worauf genau bezieht sich die Aussage?

  • Wie ist sie technisch dokumentiert oder analytisch gestützt?

  • Wie wird sie vom Markt wahrscheinlich verstanden?

  • Wird die Aussage zusammen mit Logos oder Kennzeichnungen eindeutig auf die konkret gemeinte Beschichtung bezogen?