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Gesetze und Vorschriften für Beschichtungstechnologien.

ILAG Prüf- und Messempfehlung für PFAS-bezogene Aussagen

PFAS-bezogene Aussagen sollten nicht allein auf einer einzelnen Messung beruhen. Für eine belastbare Einordnung empfiehlt ILAG ein mehrstufiges Vorgehen aus Dokumentation, gezielter Analytik und fachlicher Bewertung.

 

Warum eine mehrstufige Prüfung sinnvoll ist

PFAS ist eine breite Stoffgruppe. Je nach Untersuchungsmaterial, Prüfspektrum und Messmethode können Ergebnisse unterschiedlich ausfallen. Hinzu kommt, dass Fluorbefunde nicht automatisch mit PFAS gleichzusetzen sind. Deshalb empfiehlt ILAG ein abgestuftes Prüfkonzept statt einer isolierten Einzelbewertung.

 

Begriffliche Grundlage

PFAS
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen gemäss OECD-Definition 2021.

Niedermolekulare PFAS
Diese Stoffe sind besonders relevant, wenn es um migrationsfähige, analytisch gezielt erfassbare PFAS geht.

Fluorpolymere
Fluorpolymere wie PTFE, PFA oder FEP gehören nach der OECD-Definition zur PFAS-Stoffgruppe.

Anorganische Fluorquellen
Bestimmte Rohstoffe, etwa mineralische oder pigmentbedingte Fluorquellen, können analytische Fluorbefunde beeinflussen, ohne dass daraus automatisch auf organische PFAS geschlossen werden kann.

Empfohlenes Prüfkonzept

  1. Herstellerbestätigung
    Dokumentierte Aussage des Beschichtungsherstellers, dass in Entwicklung und Formulierung der Beschichtung keine PFAS gezielt eingesetzt wurden.
     

  2. Zielgerichtete PFAS-Analytik
    Analytische Untersuchung relevanter PFAS – insbesondere im Hinblick auf niedermolekulare, migrationsfähige Verbindungen – mit einem für Material und Markt geeigneten Prüfspektrum
     

  3. Ergänzende Fluor-Screenings
    Ein Test auf Gesamtfluor bzw. organisch gebundenes Fluor kann als ergänzender Screening-Baustein sinnvoll sein. Solche Werte müssen jedoch fachlich eingeordnet werden, da nicht jeder Fluorbefund automatisch PFAS bedeutet.
     

  4. Bewertung möglicher Nicht-PFAS-Fluorquellen
    Bei auffälligen Fluorwerten sollte geprüft werden, ob nicht-organische oder materialtypische Fluorquellen – etwa aus Pigmenten oder mineralischen Bestandteilen – als Erklärung in Betracht kommen.
     

  5. Marktspezifische Claim-Bewertung
    Auch ein gutes Prüfergebnis ersetzt nicht die Frage, wie eine Aussage im jeweiligen Markt verstanden wird. Messung, Wortlaut und grafische Darstellung sollten daher zusammen bewertet werden.

Hinweis zu Orientierungswerten

Sofern mit Orientierungswerten gearbeitet wird, sollten diese stets als ILAG-Empfehlung und nicht als gesetzlich verbindlicher EU-Grenzwert dargestellt werden.

 

Wichtiger Hinweis zur Kommunikation

Ein Prüfkonzept kann eine Aussage technisch unterstützen. Es ersetzt jedoch weder die genaue Definition des Aussagegegenstands noch die sorgfältige Formulierung eines Claims.

Wie technische Ergebnisse, Marktverständnis und regulatorische Anforderungen zusammenwirken, erläutern wir auf unserer Claim-Strategie-Seite.